Jungunternehmer_innen sind in vielerlei Belangen gefordert. Eine Menge an neuen Informationen gibt es zu beachten, Vorschriften umzusetzen, Steuern und Beiträge zu bezahlen. Damit es zumindest aus finanzieller Sicht ein wenig leichter geht, gibt es in Österreich verschiedene Förderungen für Jungunternehmer_innen und Start-Ups.
Das NEUFÖG
Schon seit vielen Jahren hilft das Neugründungsförderungsgesetz – kurz NEUFÖG – Unternehmensgründer_innen beim Kostensparen. Aber Achtung: nicht jede Neugründung fällt automatisch unter das NEUFÖG. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit man die Begünstigungen in Anspruch nehmen kann. Eine Neugründung nach NEUFÖG liegt nur dann vor, wenn eine bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur geschaffen wird. Der_die neue Betriebsinhaber_in darf sich dabei innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt haben. Auch eine bloße Änderung der Rechtsform oder der Wechsel des_der Betriebsinhabers_in eines bereits bestehenden Betriebs gilt nicht als Neugründung im Sinne des NEUFÖG.
Das notwendige Formular um die Begünstigungen in Anspruch zu nehmen, erhält man bei der Wirtschaftskammer im Rahmen einer Gründungsberatung. Unternehmer_innen, die keine gesetzliche Berufsvertretung haben, können sich wahlweise bei der Wirtschaftskammer oder bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft beraten lassen.
Seit 1.8.2017 kann vom_von der Gründer_in alternativ die Erklärung über die Neugründung auch elektronisch über das Unternehmensserviceportal erledigt werden. Die diesbezügliche Beratung durch die jeweilige Interessenvertretung bzw. die Sozialversicherungsanstalt kann in diesem Fall auch fernmündlich oder unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung erfolgen und muss durch den_die Betriebsinhaber_in bestätigt werden.
Die Begünstigungen, die man im Rahmen des NEUFÖG in Anspruch nehmen kann sind:
- Entfall der Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die durch die Neugründung unmittelbar veranlasst werden
- Entfall der Grunderwerbssteuer für Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage
- Entfall der Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch und Grundbuch
- Entfall von Teilen der Lohnabgaben für den Kalendermonat der Neugründung und die folgenden 35 Kalendermonate. Der Begünstigungszeitraum für Lohnnebenkosten selbst ist mit 12 Monaten beschränkt, wobei die Frist mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers zu laufen beginnt.
Neben dem NEUFÖG gibt es seit 2017 noch weitere Erleichterungen für Neugründer_innen.
Start-Up-Paket
Um Österreich für Gründer_innen noch attraktiver zu machen, wurde 2017 von der Regierung ein Start-Up-Paket geschnürt. Dieses Förderpaket betrifft verschiedenste Bereiche, von denen Gründer_innen profitieren können. So wurde z.B. die neue Rechtsform der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (MiFiG) eingeführt. Diese neue Gesellschaftsform soll es für Privatinvestor_innen attraktiver machen, Risikokapital für Klein- und Mittelbetriebe zur Verfügung zu stellen. Für Investitionen in eine MiFiG gibt es bis € 15.000,- pro Jahr Steuerbefreiungen für Ausschüttungen.
Mit Hilfe des neuen digitalen One-Stop-Shops wird der Gründungsprozess für Gründer_innen schneller und billiger. Die erforderlichen Daten werden online über das Unternehmensserviceportal (USP) eingegeben, und durch die Vernetzung von Behörden und Registern erspart man sich mehrere Behördenwege.
Es gibt viele Möglichkeiten, die den Unternehmensstart erleichtern. Nutzen Sie diese!