Ab 2019 gibt es für Eltern eine steuerliche Neuerung. Anstelle vom Kinderfreibetrag und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten gibt es den neuen Familienbonus. Was sich dahinter versteckt und wie Eltern profitieren, haben wir für Sie zusammengefasst.
Was ist der Familienbonus?
Der Familienbonus ist ein jährlicher Absetzbetrag in Höhe von € 1.500,- pro Kind bis zum 18. Lebensjahr. Wird nach dem 18. Lebensjahr weiterhin Familienbeihilfe bezogen, gibt es einen reduzierten Absetzbetrag von € 500. Durch diesen Absetzsetzbetrag verringert sich die Steuerlast.
Wie wird der Familienbonus in Anspruch genommen?
Der Familienbonus kann bereits während des Jahres im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Dafür ist das entsprechende Formular E 30 auszufüllen und beim Arbeitgeber abzugeben. Zu finden ist das Formular auf der Website des Finanzministeriums.
Für alle, die diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen, kann der neue Absetzbetrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Wie viel bekommen geringverdienende Eltern? Wie viel bekommen nicht steuerzahlende Eltern?
Der Familienbonus Plus reduziert die Steuerlast der betreffenden Eltern. Bei geringverdienenden Steuerzahlern entfällt daher die Steuerlast komplett, wenn sie niedriger ist als der Familienbonus.
Alle steuerzahlenden Alleinerzieher und Alleinverdiener – insbesondere die geringverdienenden – werden aber künftig eine Mindestentlastung von 250 Euro – den so genannte Kindermehrbetrag – pro Kind und Jahr erhalten. Wird mindestens 11 Monate (330 Tage) Arbeitslosengeld/Mindestsicherung oder eine Leistung aus der Grundversorgung bezogen, steht dieser Kindermehrbetrag nicht zu.
Gibt es eine Aufteilungsmöglichkeit zwischen den beiden Elternteilen?
Der Familienbonus kann entweder nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit einer 50/50 Berücksichtigung bei beiden Elternteilen. Die Aufteilung ist auch bei getrenntlebenden Eltern möglich. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte in Anspruch nehmen. Auch hier kann er aufgeteilt werden. Voraussetzung sind jedoch geleistete Unterhaltszahlungen.
Damit Sie sich schon vorab ausrechnen können, was Ihnen der Familienbonus bringt, hat das Finanzministerium ein Berechnungstool eingerichtet. Unter https://www.bmf.gv.at/top-themen/familienbonus-plus-faq.html gibt es den Familienbonusrechner.