Neues Jahr – neue Regelungen. Mit Beginn des Jahres treten einige neue Regelungen, aber auch Vereinfachungen in Kraft. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick, über einige wichtige Neuerungen.
Haben Sie schon eine LEI?
Unternehmer_innen (juristische Personen und im Firmenbuch eingetragene Unternehmen) benötigen ab 2018 für die Durchführung von Wertpapiergeschäften, wie z. B. den Verkauf von Wertpapieren, einen sogenannten Legal Entity Identifier (kurz LEI)
Der LEI ist eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, die weltweit eine eindeutige Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt (beispielsweise Unternehmen, Banken oder Investmentfonds) ermöglicht. Jedes Unternehmen muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen und seinem Kreditinstitut bekanntgeben. Unter www.leiroc.org/lei/how.htm finden Sie eine Liste aller Vergabestellen. Wir unterstützen Sie gerne.
Achtung: die Vergabe ist kostenpflichtig und der LEI gilt nur ein Jahr und muss danach kostenpflichtig erneuert werden.
GmbH-Gründung leicht gemacht
Ab 1.1.2018 können Ein-Personen-GmbHs, deren einzige_r Gesellschafter_in eine natürliche Person ist und der gleichzeitig unternehmensrechtliche_r Geschäftsführer_in ist, von der vereinfachten GmbH-Gründung profitieren. Die Errichtungserklärung muss sich auf bestimmte Inhalte beschränken. Sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, so ist die Abgabe der Errichtungserklärung mittels elektronischer Signatur (Handysignatur, Bürgerkarte) über das Unternehmensserviceportal möglich. Es entfallen die Notariatsaktpflicht sowie die bisherigen Beglaubigungserfordernisse.
Meldung an das Wirtschaftliche-Eigentümer-Register
Bis 1.6.2018 haben bestimmte (es bestehen ein paar Ausnahmen) Gesellschaften ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das neue Register zu melden. Das Wirtschaftliche-Eigentümer-Register – kurz WiEReg – ist eine neue Datenbank, die Einblick in die wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse von Unternehmen gibt. Details dazu erfahren Sie in einem unserer nächsten Blog-Beiträge.
Erhöhung der Forschungsprämie
Ab 2018 kann die Forschungsprämie in Höhe von 14 % (bisher 12%) in Anspruch genommen werden. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2017/2018 ist die Bemessungsgrundlage linear den Kalendermonaten des Jahres 2017 und 2018 zuzuordnen und der entsprechende Prämiensatz anzuwenden.
Automatische Übermittlung von Sonderausgaben bis 28.2.2018
Mit der Veranlagung 2017 startet erstmalig die automatische Übermittlung der Sonderausgaben. Die folgenden Posten werden automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt: Spenden, Kirchenbeiträge, Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten. Die Übermittlung für 2017 hat bis Ende Februar 2018 zu erfolgen.
Datenschutzgrundverordnung
Ab 25.5.2018 sind die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Ziel ist der Schutz natürlicher Personen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu können umfangreiche organisatorische Maßnahmen im Unternehmen erforderlich sein. Details dazu lesen Sie in unserem Blog.
Sollten Sie von der einen oder anderen Neuerung betroffen sein und weitere Informationen benötigen, dann melden Sie sich bitte bei uns. Unsere Mitarbeiter_innen helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie noch Fragen haben, kontaktieren sie uns.