Gerade vor Weihnachten ist die Spendenbereitschaft deutlich höher als im Laufe des Jahres. Viele Vereine werben mit Spendenabsetzbarkeit und Spendengütesiegel. Aber was bedeuten diese beiden Begriffe eigentlich?
Spendengütesiegel
Das Österreichische Spendengütesiegel ist das wesentliche Qualitätssicherungssystem für spendensammelnde Organisationen. Das Spendengütesiegel gibt Standards für Non Profit Organisationen in der Spendenwerbung und Spendenverwendung vor. Es ist ein System von strengen, objektiven, nachvollziehbaren und für eine außenstehende Person überprüfbaren Kriterien, nach denen beurteilt werden kann, dass eine Spendenorganisation zu Recht das Vertrauen der Spender verdient. Damit haben die Öffentlichkeit und die einzelnen Spender die Sicherheit, dass Spenden so verwendet werden, wie sie es wollen.
Vereine, die das Spendengütesiegel tragen, unterziehen sich einmal im Jahr einer umfangreichen Prüfung durch einen Wirtschaftstreuhänder. Die Prüfung umfasst folgende Bereiche:
- Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
- internes Kontrollsystem
- satzungsgemäße und widmungsgemäße Verwendung der Spenden
- Einhaltung der Grundsätze „Sparsamkeit“ und „Wirtschaftlichkeit“
- Finanzpolitik der Organisation bei Verwendung der Spenden
- Personalwesen
- die Lauterkeit der Werbung
Nach positiver Prüfung verleiht die Kammer der Wirtschaftstreuhänder das Spendengütesiegel.
Das Spendengütesiegel steht für
- weitgehende Transparenz für den einzelnen Spender ebenso wie gegenüber der interessierten Öffentlichkeit, öffentlichen Stellen, Subventionsgebern und anderen Partnern
- Gewährleistung der Sicherheit, dass mit den Leistungen der Spender das geschieht, was ihnen versprochen wurde, um damit größere Spendenbereitschaft zu erreichen
Spendenabsetzbarkeit
Durch die Spendenabsetzbarkeit erlangt der Spender einen steuerlichen Vorteil. Spenden an bestimmte Einrichtungen (im Gesetz genannte Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Museen ) sowie an Vereine, die mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln können von der Steuer abgesetzt werden. Seit 2012 zählen auch Umweltschutzorganisationen, Tierheime und die Freiwilligen Feuerwehren zum Kreis der begünstigten Spendenempfänger.
Spenden an begünstigte Spendenempfänger sind von Privatpersonen und Unternehmen bis zu 10 % der Einkünfte bzw. des Gewinnes des laufenden Jahres absetzbar. Als Beleg für die Spenden sind die Originalzahlungsbelege wie z.B. Überweisungsbestätigung oder Kontoauszüge sieben Jahre aufzubewahren. Auf Wunsch stellen Ihnen die begünstigten Organisationen eine Spendenbestätigung aus oder schicken Ihnen diese unaufgefordert an das Finanzamt.
Ein Hinweis wie beispielsweise „Ihre Spende ist steuerlich absetzbar“ auf einem Folder oder Flyer ist nicht ausreichend und ersetzt nicht die Veröffentlichung auf der Webseite des Finanzministeriums. Vergewissern Sie sich daher bitte vor Ihrer Spende auf der Homepage des BMF (https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp), ob die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Spendenempfänger auch tatsächlich gegeben ist. Zur Aufnahme in die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Einerseits um sicherzustellen, dass Ihre Spende richtig ankommt, andererseits um Missbrauch zu vermeiden.
Ab der Veranlagung für das Jahr 2017 werden die Spenderdaten von der Spendenorganisation automatisch an das Finanzamt übermittelt. Nur die übermittelten Daten werden vom Finanzamt bei der Steuererklärung berücksichtigt. Achten Sie also darauf, dass Ihre Daten korrekt und vollständig bei der Organisation aufliegen, sodass Ihnen die steuerliche Absetzbarkeit nicht entgeht.
Spendengütesiegel und Spendenbegünstigung haben unterschiedliche Zwecke, beides ist aber zum Vorteil des Spenders. Denken Sie bei Ihrer nächsten Spende daran. Es lohnt sich!