UNSER STEUERTIPP FÜR VEREINE
- Erzielen Sie Kapitalerträge aus Bankguthaben, die zB als Rücklage für Projekte dienen oder haben Sie Wertpapier die zur Deckung der Pensionsrückstellung dienen? Gemeinnützige Vereine können für die KESt, die für derartige Kapitalerträge anfällt, eine Befreiungserklärung bei der Bank abgeben.
- Bitte beachten Sie bei Vereinsveranstaltungen immer die Regelungen für kleine Vereinsfeste, zB Dauer, Bereitstellung der Verpflegung, etc. Sind die Voraussetzungen für ein kleines Vereinsfest nicht erfüllt, liegt ein begünstigungsschädlicher Betrieb vor.
- Haben Sie Rechnungen aus 2022, in denen ausländische Vorsteuern enthalten sind? Denken Sie daran, rechtzeitig die Rückerstattung zu beantragen. Für EU-Länder haben Sie noch bis 30.9. Zeit.
Wir unterstützen Sie gerne.
Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
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Steirer, Mika & Comp
1010 Wien | Franz-Josefs-Kai 53