Sind Sie aktuell auf Personalsuche? Das AMS bietet einige interessante Fördermodelle für die Einstellung von arbeitslosen Personen. Wir stellen Ihnen einige davon vor. Vielleicht ist ja auch für Sie was dabei:
Eingliederungsbeihilfe („Come Back“)
Stellen Sie beim Arbeitsamt vorgemerkte Personen ein, die
o 45 Jahre oder älter sind
o die mindestens 6 Monate – bei Personen unter 25 Jahren
o die mindestens 12 Monate – bei Personen ab 25 Jahren
arbeitslos vorgemerkt sind, können Sie die Wiedereingliederungsbeihilfe in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung auch Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. Wiedereinsteiger_innen oder Ausbildungsabsolvent_innen mit fehlender betrieblicher Praxis), gewährt werden.
Höhe und Dauer der Förderung werden individuell zwischen AMS und Arbeitgeber_in vereinbart, je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen.
Förderung für EPUs
Ein-Personen-Unternehmen (EPU),
- die seit mehr als 3 Monaten über eine Kranken- und Pensionsversicherung bei der SVA verfügen
- und erstmalig
- oder nach fünf Jahren wieder eine_n Arbeitnehmer_in vollversicherungspflichtig beschäftigen,
können eine Förderung der Lohnkosten beantragen.
Voraussetzung ist, dass es sich
- um ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt
- das mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivertraglichen Wochenstunden umfasst
- und mindestens zwei Monate dauert
- und eine arbeitslose Person eingestellt wird, die seit mindestens zwei Wochen beim AMS vorgemerkt ist
- oder von vorgemerkten Arbeitsuchenden unmittelbar nach einer abgeschlossenen Ausbildung.
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, erhält der_die Arbeitgeber_in ein Viertel des laufenden Bruttoentgelts vom AMS refundiert. Die Beihilfe wird für maximal ein Jahr gewährt.
Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz
Kommt es durch die Arbeitszeitreduzierung im Rahmen einer Elternteilzeit zu Personalbedarf bietet das AMS ebenfalls eine Förderung an. Allerdings nur wenn, arbeitslos vorgemerkte Personen, die mindestens seit 1 Monat beschäftigungslos sind, eingestellt werden. Das neue Arbeitsverhältnis muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Wechsel auf Elternteilzeit beginnen.
Der_die Arbeitgeber_in erhält 33,3% vom laufenden Bruttoentgelt plus 50% Pauschale für Nebenkosten. Fallen zusätzlich externe Qualifizierungskosten an, so werden diese zur Hälfte ersetzt.
Die Beihilfe wird für 4 Monate bzw. bei vorzeitiger Beendigung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gewährt.
Für alle Fördermodelle ist ein Beratungsgespräch mit dem AMS erforderlich. Weitere Informationen und noch mehr Förderungen finden Sie unter www.ams.at
Denken Sie bei der Personalsuche auch an diese Möglichkeiten, es kann sich lohnen!