UNSER STEUERTIPP FÜR SENKRECHTSTARTER

- Öffi-Fahrer_innen aufgepasst! 50% der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte können ab 2022 ohne weiteren Nachweis etwaiger betrieblicher Fahrten steuerlich abgesetzt werden. Es muss lediglich glaubhaft gemacht werden, dass man diese Karte für betriebliche Fahrten verwendet.
- Für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt seit 1.1.2023 eine neue betragliche Grenze von € 1.000,-. Investitionen bis zu diesem Betrag können sofort zur Gänze als Aufwand steuerlich abgesetzt werden.
- Ab der Veranlagung 2022 gibt es das neue Arbeitsplatzpauschale. Dies ist für jene Steuerpflichtigen gedacht, die eine Wohnung zum Arbeiten nutzen, allerdings die Voraussetzungen für ein steuerliches Arbeitszimmer nicht erfüllen. Es beträgt pauschal € 300,– oder € 1.200,– pro Jahr..
Wir unterstützen Sie gerne.
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Steirer, Mika & Comp
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