Welche Konsequenzen ergeben sich für Dienstgeber_innen, wenn Mitarbeiter_innen in Quarantäne müssen?

Corona bringt für uns alle täglich neue Herausforderungen mit sich. Auch die gesamte Wirtschaft ist auf unterschiedlichste Weise davon betroffen. Die einen beeinträchtigt der Lockdown, die anderen haben immer wieder Mitarbeiter_innen in häuslicher Quarantäne. Aber was bedeutet es eigentlich für ein Unternehmen, wenn sich Personal in behördlich angeordneter Absonderung befindet? 

Behördlich angeordnete Quarantäne 

Wird ein_e Dienstnehmer_in behördlich unter Covid-19-Quarantäne gestellt, dann besteht für den_die Arbeitgeber_in Entgeltfortzahlungspflicht. Das Epidemie-Gesetz regelt, dass der Arbeitslohn auch während der Zeit der Absonderung bezahlt werden muss. Das Entgelt ist so lange in vollem Ausmaß weiterzuzahlen, bis die behördliche Quarantäne beendet ist und der_die Mitarbeiter_in den Dienst wieder antreten darf. 

Und jetzt die gute Nachricht – Unternehmer_innen haben einen Entschädigungsanspruch für die „Quarantäne-Löhne“. Der Anspruch muss aber innerhalb von drei Monaten nach Ende der angeordneten Absonderung geltend gemacht werden. Ersetzt bekommen Dienstgeber_innen neben dem Lohn auch die entsprechenden Dienstgeberanteile zur Sozialversicherung. 

Der Antrag ist bei jener Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen, die den behördlichen Absonderungsbescheid erlassen hat. Es ist daher wichtig, dass der_die Arbeitgeber_in sowohl über den Absonderungs- als auch den Aufhebungsbescheid zur Absonderung seiner Mitarbeiter_innen verfügt. Österreichweit gibt es keine einheitliche Regelung über die Beantragung. Grundsätzlich reicht ein formloser Antrag, der die genauen Daten der betroffenen Mitarbeiter_innen, Zeitraum der Quarantäne und das angefallene Entgelt enthält. Manche Bundesländer stellen eigene Formulare zur Verfügung, z.B. die Stadt Wien. In Niederösterreich wiederum ist eine Online-Beantragung erwünscht.  

Freiwillige Quarantäne 

Begibt sich ein_e Dienstnehmer_in freiwillig (ohne behördliche Anordnung) in Quarantäne oder es wird etwa von der Gesundheits-Hotline 1450 empfohlen, den Gesundheitszustand von zuhause aus zu beobachten, entsteht dadurch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auch kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz. Für solche Fälle kann es sinnvoll sein, bereits im Vorfeld die Konsumation von Zeitausgleich oder Urlaub zu vereinbaren. Ein nicht vereinbartes Fernbleiben des_der Dienstnehmer_in von der Arbeit ist nicht zulässig. 

Unternehmer_in in Quarantäne 

Wird der_die Unternehmer_in selbst in behördliche Quarantäne geschickt, gibt es ebenfalls einen Anspruch auf Erstattung des Verdienstentgangs. Für die korrekte Ermittlung ist das sogenannte EPG-Berechnungstool zu verwenden. Außerdem muss ein_e Steuerberater_in oder Wirtschaftsprüfer_in die Richtigkeit der Berechnung bestätigen. Einzureichen ist der Antrag, wie auch für Dienstnehmer_innen, innerhalb von drei Monaten nach Ende der Quarantäne bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. 

Schreibe einen Kommentar

Categories

Recent Posts

Recent Comments

Archives

Categories

Meta

Send this to a friend
  •  

    PETRA KOHLBACHER

    Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Pleasure in the work makes the job done well.“ (Aristoteles)

    Consulting in the special fields

    Small and medium-sized enterprises
    freelancers especially Doctors, lawyers, artists
    Renting & leasing
    Foundation of companies, Start-Ups
    labor and social insurance law

    VCARD Download

  •  

    PETRA KOHLBACHER

    Geschäftsführende Gesellschafterin der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten.“ (Aristoteles)

    Beratung in den Spezialgebieten

    Klein- und Mittelbetriebe
    Freiberufler_innen unter anderen Ärzte_innen, Rechtsanwälte_innen, Kunstschaffende
    Vermietung & Verpachtung
    Unternehmensgründung
    Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

    VCARD Download

  •  

    RONALD WAHRLICH

    Tax Consultant, Lecturer at the University of Applied Sciences Vienna
    Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT Ltd.

    „For me, it is important to understand our clients so that we, as business-minded consultants, are able to achieve optimal solutions for their business success.“

    Consulting in the special fields

    National and international real estate taxation
    Corporate legal structuring
    Cross-border tax structuring
    Ongoing controlling
    Business comparisons, financial forecasts
    Small and medium-sized enterprises

    VCARD Download

  •  

    STEFANIE UNGER

    Certified Public Accountant and Tax Consultant
    Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „We inform our clients in time, so that they know how to proceed.“

    Consulting in the special fields

    Audit of financial statements, audit of accounts
    EU project audit, donation deductibility and donation quality seal audit
    Foundation of companies
    Voluntary audits
    Associations, NPOs
    Small and medium-sized enterprises, freelancers

    VCARD Download

  •  

    ISABELLA STOCKHAMMER

    Tax Consultant
    Managing Director of Steirer, Mika & Comp. WT Ltd.

    „We are committed to our clients – this also includes taking care of or simplifying administrative procedures.“

    Consulting in the special fields

    Small and medium-sized enterprises, Freelancers (e.g. doctors, lawyers, artists)
    Renting & leasing, real estate sales
    Corporate legal structuring
    Structuring of employment

    VCARD Download

  •  

    Walter Mika

    Certified Public Accountant and Tax Consultant
    Court and generally certified expert
    Founder and Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Efficiency in the right place increases your success. This also applies to tax matters.“

    Consulting in the special fields

    Foundation of companies
    M&A
    Corporate legal structuring
    Reorganizations
    Annual audits
    Small and medium-sized enterprises

    VCARD Download

  •  

    ALEXANDRA JAKL

    Certified Public Accountant and Tax Consultant
    Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „In addition to fulfilling classic consulting tasks, we are your partner in realizing your personal visions for the future – your benefit is our goal.“

    Consulting in the special fields

    Small and medium-sized enterprises, freelancers
    Tax structuring, corporate taxes
    International tax law
    Annual audits
    Reorganizations
    Foundation of companies, Start-Ups

    VCARD Download

  •  

    PETRA EGGER

    Certified Public Accountant and Tax Consultant
    Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „We provide complex tax laws transparently for your business decisions.“

    Consulting in the special fields

    Small and medium-sized enterprises and freelancers
    Non-profit organizations
    Foundation of companies and restructuring
    Annual audits
    Social security
    Business Valuation

    VCARD Download

  •  

    WOLFGANG STEIRER

    Certified Public Accountant and Tax Consultant
    Founder and Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „There are always opportunities for individual scope of design. You just have to look carefully.“

    Consulting in the special fields

    Cultural associations, organizers, theater groups, orchestras and musicians
    Foundation of companies
    Corporate legal structuring
    Small and medium-sized enterprises, freelancers
    Freelancers

    VCARD Download

  •  

    RONALD WAHRLICH

    Steuerberater, Lektor FH Wien<
    Geschäftsführender Gesellschafter der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Für mich ist wichtig, unsere Klienten zu verstehen, damit wir als unternehmerisch denkende Berater optimale Lösungen für ihren Geschäftserfolg erreichen“.

    Beratung in den Spezialgebieten

    Nationale und internationale Immobilienbesteuerung
    Rechtsformplanung
    Grenzüberschreitende Steuergestaltungen
    Laufendes Controlling
    Plan- und Vergleichsrechnungen
    Klein- und Mittelbetriebe

    VCARD Download

  •  

    STEFANIE UNGER

    Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
    Geschäftsführende Gesellschafterin der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Wir wollen unseren Klienten rechtzeitig Informationen und Tipps geben, damit sie wissen, worauf sie hinsteuern können.“

    Beratung in den Spezialgebieten

    Abschlussprüfung, Rechnungsprüfung,
    EU-Projekt-Prüfung, Spendenabsetzbarkeits- und Spendengütesiegelprüfung
    Unternehmensgründung
    Freiwillige Prüfungen
    Vereine, NPOs
    Klein- und Mittelbetriebe, Freiberufler

    VCARD Download

  •  

    ISABELLA STOCKHAMMER

    Steuerberaterin
    Geschäftsführerin der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Wir setzen uns für unsere Klienten ein – dazu gehört auch, dass wir Behördengänge abnehmen oder vereinfachen.“

    Beratung in den Spezialgebieten

    Klein- und Mittelbetriebe, Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler)
    Vermietung & Verpachtung, Grundstücksveräußerungen
    Rechtsformgestaltung
    Beschäftigungsformen

    VCARD Download

  •  

    Walter Mika

    Wirtschaftsprüfer und Steuerberater;
    Gerichtlich beeideter und allgemein zertifizierter Sachverständiger
    Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Effizienz an der richtigen Stelle steigert Ihren Erfolg. Das gilt auch bei Steuersachen.“

    Beratung in den Spezialgebieten

    Unternehmensgründungen
    Betriebsübernahmen
    Rechtsformen
    Umgründungen
    Jahresabschlussprüfungen
    Klein- und Mittelbetriebe

    VCARD Download

  •  

    ALEXANDRA JAKL

    Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
    Geschäftsführende Gesellschafterin der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Neben der Erfüllung der klassischen Beratungsaufgaben sehe ich mich als Ihr Partner bei der Verwirklichung Ihrer persönlichen Zukunftsvisionen – Ihr Nutzen ist mein Ziel.“

    Beratung in den Spezialgebieten

    Klein- und Mittelbetriebe, Freiberufler
    Steuergestaltung, Konzernsteuern
    Internationales Steuerrecht
    Jahresabschlussprüfungen
    Umgründungen
    Unternehmensgründungen, Start-Ups

    VCARD Download

  •  

    PETRA EGGER

    Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
    Geschäftsführende Gesellschafterin der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Wir möchten komplexe Steuergesetze für Ihre Unternehmensentscheidungen transparent machen.“

    Beratung in den Spezialgebieten

    Klein- und Mittelbetriebe und Freiberufler
    Non-Profit-Organisationen
    Unternehmensgründung und Umgründungen
    Jahresabschlussprüfungen
    Sozialversicherung
    Unternehmensbewertungen

    VCARD Download

  •  

    WOLFGANG STEIRER

    Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
    Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Es gibt immer Möglichkeiten für einen individuellen Gestaltungsraum. Man muss nur genau hinsehen.“

    Beratung in den Spezialgebieten

    International tätige Künstler
    Kulturvereine, -veranstalter, Theatergruppen, Orchester und Musiker
    Gesellschaftsgründung
    Rechtsformen
    Klein- und Mittelbetriebe, Freiberufler
    Jahresabschlussprüfungen
    Freie Berufe

    VCARD Download