Regelmäßig vor dem Jahresende stellt sich die Frage: Wie kann ich meine Steuern für dieses Jahr noch optimieren. Wir haben die wichtigsten Punkte  für Sie zusammengestellt:

Tipps für Unternehmen

Investitionen vorziehen: Ohnehin geplante Investitionen noch vor Jahresende zu tätigen sichert Ihnen für heuer noch eine Halbjahresabschreibung.  Gering­wertige Wirtschafts­güter mit Anschaffungs­kosten bis 400 Euro können sofort voll abgesetzt werden.

Achtung: Nur bestellen genügt nicht! Die Absetzung für Abnutzung kann erst ab Inbetriebnahme geltend gemacht werden. Die Zahlung ist hingegen nicht Voraussetzung.

Gewinnfreibetrag optimal nutzen: Natürliche Personen und Personengesellschaften können den Gewinnfreibetrag von bis zu 13% des Gewinns nutzen. Kapitalgesellschaften steht dieser Freibetrag leider nicht zu. Voraussetzung für den Gewinnfreibetrag sind für Gewinn-Teile über 30.000 Euro Investitionen in neues, abnutzbares Sachanlagevermögen mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Nicht begünstigt sind Anschaffungen von Software, gebrauchten Gegenstände sowie PKW. Für sogenannte Fiskal-LKW (z.B. vorsteuerabzugsberechtigte Vans) steht der Gewinnfreibetrag zu. Sind sinnvolle Sachinvestitionen nicht möglich, können Sie zur Nutzung des Gewinnfreibetrages auch bestimmte Wertpapiere erwerben.

Wieder breitere Wertpapierauswahl: Im Vorjahr waren nur Wohnbauanleihen für den Gewinnfreibetrag möglich – 2017 gibt es wieder eine größere Auswahl: zur Nutzung des Gewinnfreibetrages können etwa auch Bundesanleihen, Bankschuldverschreibungen, Industrieobligationen, Options- und Umtauschanleihen, bestimmte Investment- und Immobilienfonds sowie Garantiezertifikate angeschafft werden.

Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu einem Gewinn von € 175.000 13% des Gewinns. Er wird für Gewinne ab 175.000 € reduziert und beträgt zwischen 175.000 € und 350.000 € 7%, zwischen 350.000 € und 580.000 € nur mehr 4,5%, für den darüber hinaus gehenden Teil der Gewinne steht kein Freibetrag mehr zu. Der Freibetrag beträgt daher maximal 45.350 €.

Für die Ermittlung des optimalen Investitionsvolumens erstellen wir eine Prognoserechnung für das Jahresergebnis 2017.

Vorauszahlungen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist für die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben die  Zahlung maßgeblich. Es können daher mit steuerlicher Absetzbarkeit heuer noch Ausgaben des Folgejahres vorausgezahlt werden.

Achtung: Regelmäßig anfallende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende fließen, werden dem Jahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören! Beispiel: Die Miete für Jänner muss vor 15. Dezember überwiesen werden, sonst wird sie steuerlich erst im nächsten Jahr als Ausgabe wirksam.

Bei Vorauszahlungen für einen längeren Zeitraum als das laufende und das Folgejahr müssen zudem auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Ausgabe verteilen!

Tipp: Erwarten Sie eine Nachzahlung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft? Wenn Sie den geschätzten Betrag noch heuer an die SVA überweisen, können Sie die Zahlung auch 2017 als Betriebsausgabe absetzen.

Umsatzgrenze für Kleinunternehmer:  Bitte achten Sie auf die Umsatzgrenze von 30.000 Euro netto. Die Nettogrenze bedeutet, dass bei Umsätzen, die unter den Regel­steuersatz von 20 % fallen (würden), Umsätze bis zu 36.000 Euro den Klein­unternehmerstatus vermitteln.

Tipp: Einmal in fünf Jahren dürfen Sie diese Umsatzgrenze um bis zu 15 % überschreiten. Bei Umsatz, der dem Regelsteuersatz von 20% unterliegt, ermöglicht das im Ausnahmejahr die Vereinnahmung von bis zu 41.400 Euro. Die Nutzung der Klein­unternehmergrenze ist insbesondere dann von Vorteil, wenn Ihr Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z. B. bei Leistungen an Endverbraucher oder unecht befreite Unternehmer). 

Spenden an begünstigte Empfänger sind bis zu einer Höhe von 10% der Jahreseinkünfte absetzbar. Die aktuelle Liste aller begünstigten Spendenempfänger finden Sie auf der Homepage des BMF unter www.bmf.gv.at.

Tipp: Steuerlich absetzbar sind auch Sponsorleistungen beispielsweise an gemeinnützige Organisationen, sofern damit eine Gegenleistung verbunden ist (z.B. Werbeleistungen – Nennung als Sponsor etc.). Im Fall von Sponsoring ist die bei Spenden relevante Grenze von 10% der Einkünfte  unbeachtlich!

Tipps bei Einkünften aus Kapitalvermögen: KESt-Optimierung

Dividenden, Anleihezinsen und auch Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5%. Verluste aus Wertpapierverkäufen sind steuerlich nur mit Gewinnen aus derartigen Einkünften ausgleichbar. Ein Verlustvortrag für Verluste aus Wertpapierverkäufen, die nicht im laufenden Jahr mit entsprechenden Gewinnen ausgeglichen werden können, ist nicht möglich.

Es kann daher sinnvoll sein, gezielt noch vor Jahresende Realisierungen durch Verkauf von Wertpapieren zu veranlassen. Zum Beispiel kann gezielt ein Veräußerungsverlust realisiert werden, um die KESt auf Einkünfte aus Dividenden zu vermindern. Einer neuerlichen Investition in die mit Verlust verkauften Papiere steht ja nichts entgegen. Ebenso kann es sinnvoll sein, Wertpapiere mit Gewinn zu verkaufen, wenn im betreffenden Jahr ein Verlust aus anderen Wertpapieren realisiert wurde, der ansonsten steuerlich nicht verwertbar wäre.

Tipps für Arbeitgeber_innen

Steuerfreie (Weihnachts-)Geschenke: Geschenke an Mitarbeiter_innen sind innerhalb des Freibetrages von 186 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Geschenke können auch in Form von Waren­gutscheine und Goldmünzen (bei denen der Goldwert im Vordergrund steht) gegeben werden. Geldgeschenke sind hingegen immer steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Betriebsveranstaltungen: Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist kein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis, sofern ein gesamter Jahres­betrag pro Arbeitnehmer_in von 365 Euro nicht überschritten wird. Denken Sie daran, dass alle Betriebsveranstaltungen des Jahres zusammengerechnet werden. Wird der Betrag von 365 Euro überschritten, ist der Mehrbetrag steuer­pflichtiger Arbeits­bezug.

Mitarbeiterrabatte: Rabatte an Mitarbeiter_innen sind bis zu 20% steuerfrei. Dieser Vorteil muss jedoch allen oder bestimmten Gruppen von Mitarbeiter_innen gewährt werden. Übersteigt der Rabatt 20% des Verkaufspreises, besteht nur insoweit Steuerpflicht, als der Rabatt EUR 1.000 pro Kalenderjahr übersteigt.

Beiträge zur Zukunftssicherung: Zahlt der Dienstgeber für Mitarbeiter_innen Beiträge zum Beispiel  für Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge, so ist dies bis 300 € jährlich steuerbefreit.

Zuschuss für Kinderbetreuungskosten: Bis zu  1.000 € jährlich sind steuerbefreit.

Soweit einige Hinweise zur Steueroptimierung vor dem Jahresende. Sehr gerne machen wir für Sie und mit Ihnen eine detaillierte Ergebnisplanung für 2017, um die steuerlichen Maßnahmen individuell zu optimieren.

 

Wenn Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns.

Schreibe einen Kommentar

Send this to a friend
  •  

    PETRA KOHLBACHER

    Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Pleasure in the work makes the job done well.“ (Aristoteles)

    Consulting in the special fields

    Small and medium-sized enterprises
    freelancers especially Doctors, lawyers, artists
    Renting & leasing
    Foundation of companies, Start-Ups
    labor and social insurance law

    VCARD Download

  •  

    PETRA KOHLBACHER

    Geschäftsführende Gesellschafterin der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Freude an der Arbeit lässt das Werk trefflich geraten.“ (Aristoteles)

    Beratung in den Spezialgebieten

    Klein- und Mittelbetriebe
    Freiberufler_innen unter anderen Ärzte_innen, Rechtsanwälte_innen, Kunstschaffende
    Vermietung & Verpachtung
    Unternehmensgründung
    Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

    VCARD Download

  •  

    RONALD WAHRLICH

    Tax Consultant, Lecturer at the University of Applied Sciences Vienna
    Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT Ltd.

    „For me, it is important to understand our clients so that we, as business-minded consultants, are able to achieve optimal solutions for their business success.“

    Consulting in the special fields

    National and international real estate taxation
    Corporate legal structuring
    Cross-border tax structuring
    Ongoing controlling
    Business comparisons, financial forecasts
    Small and medium-sized enterprises

    VCARD Download

  •  

    STEFANIE UNGER

    Certified Public Accountant and Tax Consultant
    Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „We inform our clients in time, so that they know how to proceed.“

    Consulting in the special fields

    Audit of financial statements, audit of accounts
    EU project audit, donation deductibility and donation quality seal audit
    Foundation of companies
    Voluntary audits
    Associations, NPOs
    Small and medium-sized enterprises, freelancers

    VCARD Download

  •  

    ISABELLA STOCKHAMMER

    Tax Consultant
    Managing Director of Steirer, Mika & Comp. WT Ltd.

    „We are committed to our clients – this also includes taking care of or simplifying administrative procedures.“

    Consulting in the special fields

    Small and medium-sized enterprises, Freelancers (e.g. doctors, lawyers, artists)
    Renting & leasing, real estate sales
    Corporate legal structuring
    Structuring of employment

    VCARD Download

  •  

    Walter Mika

    Certified Public Accountant and Tax Consultant
    Court and generally certified expert
    Founder and Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Efficiency in the right place increases your success. This also applies to tax matters.“

    Consulting in the special fields

    Foundation of companies
    M&A
    Corporate legal structuring
    Reorganizations
    Annual audits
    Small and medium-sized enterprises

    VCARD Download

  •  

    ALEXANDRA JAKL

    Certified Public Accountant and Tax Consultant
    Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „In addition to fulfilling classic consulting tasks, we are your partner in realizing your personal visions for the future – your benefit is our goal.“

    Consulting in the special fields

    Small and medium-sized enterprises, freelancers
    Tax structuring, corporate taxes
    International tax law
    Annual audits
    Reorganizations
    Foundation of companies, Start-Ups

    VCARD Download

  •  

    PETRA EGGER

    Certified Public Accountant and Tax Consultant
    Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „We provide complex tax laws transparently for your business decisions.“

    Consulting in the special fields

    Small and medium-sized enterprises and freelancers
    Non-profit organizations
    Foundation of companies and restructuring
    Annual audits
    Social security
    Business Valuation

    VCARD Download

  •  

    WOLFGANG STEIRER

    Certified Public Accountant and Tax Consultant
    Founder and Managing Partner of Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „There are always opportunities for individual scope of design. You just have to look carefully.“

    Consulting in the special fields

    Cultural associations, organizers, theater groups, orchestras and musicians
    Foundation of companies
    Corporate legal structuring
    Small and medium-sized enterprises, freelancers
    Freelancers

    VCARD Download

  •  

    RONALD WAHRLICH

    Steuerberater, Lektor FH Wien<
    Geschäftsführender Gesellschafter der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Für mich ist wichtig, unsere Klienten zu verstehen, damit wir als unternehmerisch denkende Berater optimale Lösungen für ihren Geschäftserfolg erreichen“.

    Beratung in den Spezialgebieten

    Nationale und internationale Immobilienbesteuerung
    Rechtsformplanung
    Grenzüberschreitende Steuergestaltungen
    Laufendes Controlling
    Plan- und Vergleichsrechnungen
    Klein- und Mittelbetriebe

    VCARD Download

  •  

    STEFANIE UNGER

    Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
    Geschäftsführende Gesellschafterin der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Wir wollen unseren Klienten rechtzeitig Informationen und Tipps geben, damit sie wissen, worauf sie hinsteuern können.“

    Beratung in den Spezialgebieten

    Abschlussprüfung, Rechnungsprüfung,
    EU-Projekt-Prüfung, Spendenabsetzbarkeits- und Spendengütesiegelprüfung
    Unternehmensgründung
    Freiwillige Prüfungen
    Vereine, NPOs
    Klein- und Mittelbetriebe, Freiberufler

    VCARD Download

  •  

    ISABELLA STOCKHAMMER

    Steuerberaterin
    Geschäftsführerin der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Wir setzen uns für unsere Klienten ein – dazu gehört auch, dass wir Behördengänge abnehmen oder vereinfachen.“

    Beratung in den Spezialgebieten

    Klein- und Mittelbetriebe, Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler)
    Vermietung & Verpachtung, Grundstücksveräußerungen
    Rechtsformgestaltung
    Beschäftigungsformen

    VCARD Download

  •  

    Walter Mika

    Wirtschaftsprüfer und Steuerberater;
    Gerichtlich beeideter und allgemein zertifizierter Sachverständiger
    Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Effizienz an der richtigen Stelle steigert Ihren Erfolg. Das gilt auch bei Steuersachen.“

    Beratung in den Spezialgebieten

    Unternehmensgründungen
    Betriebsübernahmen
    Rechtsformen
    Umgründungen
    Jahresabschlussprüfungen
    Klein- und Mittelbetriebe

    VCARD Download

  •  

    ALEXANDRA JAKL

    Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
    Geschäftsführende Gesellschafterin der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Neben der Erfüllung der klassischen Beratungsaufgaben sehe ich mich als Ihr Partner bei der Verwirklichung Ihrer persönlichen Zukunftsvisionen – Ihr Nutzen ist mein Ziel.“

    Beratung in den Spezialgebieten

    Klein- und Mittelbetriebe, Freiberufler
    Steuergestaltung, Konzernsteuern
    Internationales Steuerrecht
    Jahresabschlussprüfungen
    Umgründungen
    Unternehmensgründungen, Start-Ups

    VCARD Download

  •  

    PETRA EGGER

    Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
    Geschäftsführende Gesellschafterin der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Wir möchten komplexe Steuergesetze für Ihre Unternehmensentscheidungen transparent machen.“

    Beratung in den Spezialgebieten

    Klein- und Mittelbetriebe und Freiberufler
    Non-Profit-Organisationen
    Unternehmensgründung und Umgründungen
    Jahresabschlussprüfungen
    Sozialversicherung
    Unternehmensbewertungen

    VCARD Download

  •  

    WOLFGANG STEIRER

    Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
    Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Steirer, Mika & Comp. WT GmbH

    „Es gibt immer Möglichkeiten für einen individuellen Gestaltungsraum. Man muss nur genau hinsehen.“

    Beratung in den Spezialgebieten

    International tätige Künstler
    Kulturvereine, -veranstalter, Theatergruppen, Orchester und Musiker
    Gesellschaftsgründung
    Rechtsformen
    Klein- und Mittelbetriebe, Freiberufler
    Jahresabschlussprüfungen
    Freie Berufe

    VCARD Download