UNSER STEUERTIPP FÜR KREATIVE
- Ab der Veranlagung 2022 gibt es das neue Arbeitsplatzpauschale. Dies ist für jene Steuerpflichtigen gedacht, die eine Wohnung zum Arbeiten nutzen, allerdings die Voraussetzungen für ein steuerliches Arbeitszimmer nicht erfüllen. Es beträgt pauschal € 300,– oder € 1.200,– pro Jahr.
- Sind Sie beruflich viel unterwegs? Damit Sie Diäten steuerlich geltend machen können, benötigen Sie zum Nachweis genaue Aufzeichnungen über Ihre Reisen. Reiseziel, Datum sowie Dauer und Grund der Reise sind festzuhalten.
- Für geringwertige Wirtschaftsgüter gilt seit 1.1.2023 eine neue betragliche Grenze von € 1.000,-. Investitionen bis zu diesem Betrag können sofort zur Gänze als Aufwand steuerlich abgesetzt werden.
Wir unterstützen Sie gerne.
Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.