Krank sein im Urlaub – das wünscht sich niemand. Und schon gar nicht, wenn man im Ausland unterwegs ist und dort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen muss. Doch wenigstens um die Kosten muss man sich – zumindest innerhalb von Europa – keine Gedanken machen.
Dank der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) – zu finden auf der Rückseite der E-Card – kann man auch im Ausland Arzt oder Krankenhaus aufsuchen, und die Verrechnung der Kosten erfolgt direkt mit der zuständigen Gebietskrankenkasse in Österreich. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist bei Bedarf direkt dem ausländischen Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus) vorzulegen. Sie muss von all jenen Ärzten und Spitälern akzeptiert werden, die mit den jeweiligen Sozialversicherungsträgern des Urlaubslandes Verträge abgeschlossen haben.
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in allen EU und EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie in der Schweiz. Aufgrund von Vereinbarungen gilt die EKVK auch unter bestimmten Voraussetzungen in Mazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro. Aber Achtung: In Mazedonien können die Leistungen beim Leistungserbringer direkt mit der EKVK in Anspruch genommen werden.
In Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro ist die EKVK bzw. die PEB beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorzulegen. Dieser stellt sodann einen ortsüblichen Behandlungsschein aus.
Es gibt auch Länder mit bilateralen Abkommen, für die ein Auslandsbetreuungsschein notwendig ist. Wenn Sie zB Urlaub in der Türkei machen, dann benötigen Sie so einen Urlaubskrankenschein. Diesen erhalten Sie kostenlos beim zuständigen Krankenversicherungsträger vor Urlaubsantritt. In öffentlichen Krankenhäusern und bei bestimmten Ärzten erhalten Sie damit medizinische Behandlung.
Hat man die E-Card zu Hause vergessen oder befindet man sich in einem Staat, der nicht von der Europäischen Krankenversicherungskarte umfasst ist und mit dem auch kein zwischenstaatliches Abkommen besteht, muss man die Kosten direkt vor Ort bezahlen. Diese können allerdings dann bei der zuständigen Gebietskrankenkasse in Österreich zur Kostenerstattung eingereicht werden. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den jeweils gültigen österreichischen Tarifsätzen. Dh es ist durchaus möglich, dass nicht die gesamten Kosten rückerstattet werden. Für diesen Fall empfiehlt es sich, eine private Versicherung abzuschließen.
Es ist erfreulich, dass man sich im Krankheitsfall im Ausland keine Gedanken machen muss, trotzdem kann man froh sein, wenn man diese Leistung nicht in Anspruch nehmen muss. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen schönen Urlaub!