Zur Förderung der Anreize für Umbauten, Sanierungen und Wohnraumschaffung wurde von der Regierung der Handwerkerbonus beschlossen. Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, zB Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
- Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
TIPP: Unter http://handwerkerbonus.gv.at finden Sie eine Liste aller förderfähigen Leistungen.
Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenzufassen, was die Antragstellung erleichtert. Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich.
ACHTUNG: die Förderung betrifft nur die Arbeitsleistung!
Förderhöhe
Der Handwerkerbonus beträgt 20% der Arbeitskosten bis zu einer Höhe von maximal € 2.000,- (2025: € 1.500,-) pro Person und Wohneinheit. Der geförderte Betrag muss allerdings mindestens € 50,- ausmachen.
Förderzeitraum
- Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
- Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025 mit unterschiedlichen Förderobergrenzen.
Antragstellung
Die Antragstellung startet ab 15. Juli 2024 und erfolgt online unter http://handwerkerbonus.gv.at. Ein Antrag ist für Arbeiten, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden, möglich. Zusätzlich wird es eine unterstützte Antragstellung bei den Gemeindeämtern geben.
Die Antragstellung ist nur für Privatpersonen zulässig, die einen Wohnsitz in Österreich haben und an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen bzw. an der betreffenden Adresse einen neuen Wohnsitz begründen wollen.
Bei der Antragstellung ist die Identifikation des Antragsstellers mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Es ist auch möglich, in Vertretung für andere Personen den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.
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