Wirte aufgepasst! Die Gastgewerbepauschalierung wurde im Sommer umfassend überarbeitet. Die eingearbeiteten Änderungen machen die Pauschalierung durchaus attraktiv.
Voraussetzungen
In Anspruch genommen werden kann die Pauschalierung von Unternehmer_innen,
- die eine Berechtigung für das Gastgewerbe während des gesamten Jahres besitzen,
- deren Umsatz im vorangegangenen Jahr netto € 400.000,- (bisher € 255.000,-) nicht überschritten hat,
- für die keine Buchführungspflicht besteht und
- die auch freiwillig keine Bücher führen.
3 Module
Die Pauschalierung umfasst drei Module – ein Grundpauschale, ein Mobilitätpauschale und ein Energie- und Raumpauschale. Es können alle drei Module in Anspruch genommen werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit nur ein oder zwei zu wählen. Allerdings muss das Grundpauschale immer dabei sein.
Grundpauschale
Das Grundpauschale beträgt künftig 15% (bisher 10%) des Umsatzes und beträgt mindestens 6.000 und höchstens 60.000 Euro.
Mobilitätspauschale
Das Mobilitätspauschale beträgt entweder 6%, 4% oder 2 % (davor 2 %) des Umsatzes, abhängig von der Anzahl der Einwohner der Gemeinde, in der sich der Betrieb befindet.
Die Sätze für das Mobilitätspauschale wurden für Betriebe in kleineren Gemeinden auf 6% bzw. 4% angehoben und betragen bei Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern höchstens 24.000 Euro und in Gemeinden mit mehr als 5.000 aber weniger als 10.000 Einwohnern höchsten 16.000 Euro. Darüber hinaus beträgt das Pauschale weiterhin 2% – hier wurde allerdings der Maximalbetrag auf 8.000 Euro erhöht.
Energie- und Raumpauschale
Das Energie- und Raumpauschale beträgt € 32.000 Euro statt bisher € 20.400.
Die gewählte Variante der einzelnen Module (ein, zwei oder alle drei Module) gilt verpflichtend für das laufende und die zwei nachfolgenden Jahre. Wird von der Pauschalierung wieder zur Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gewechselt, gilt eine Wartefrist von drei Jahren. Erst nach Ablauf dieser Frist, kann wieder die Pauschalierung in Anspruch genommen werden.
Ob die Anwendung der Gastgewerbepauschalierung vorteilhaft ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Wir helfen Ihnen gern dabei.