UNSER STEUERTIPP FÜR AUFGEWECKTE

- Besitzen Sie eine Photovoltaikanlage? Einkünfte aus der Einspeisung von Überschussstrom bis zu 12.500 kWh sind ab der Veranlagung 2022 von der Einkommensteuer befreit, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet.
- Ab der Veranlagung 2022 gibt es das neue Arbeitsplatzpauschale. Dies ist für jene Steuerpflichtigen gedacht, die eine Wohnung zum Arbeiten nutzen, allerdings die Voraussetzungen für ein steuerliches Arbeitszimmer nicht erfüllen. Es beträgt pauschal € 300,– oder € 1.200,– pro Jahr.
- Öffi-Fahrer_innen aufgepasst! 50% der Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte können ab 2022 ohne weiteren Nachweis etwaiger betrieblicher Fahrten steuerlich abgesetzt werden. Es muss lediglich glaubhaft gemacht werden, dass man diese Karte für betriebliche Fahrten verwendet.
Wir unterstützen Sie gerne.
Bitte rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.