Das Künstler_innen-Leben ist nicht immer einfach. Mit schwankenden Einnahmen muss man immer gut planen, um seine laufenden Kosten decken zu können.
Vor allem die Sozialversicherungsbeiträge sind oft eine große finanzielle Belastung. Aus diesem Grund gibt es speziell für selbständige Künstler_innen einen Unterstützungsfonds – den Künstler-Sozialversicherungsfonds (kurz KSVF).
Unter bestimmten Voraussetzungen können selbständige Künstler_innen von diesem Fonds einen finanziellen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen zur Pensionsversicherung erhalten.
Die Voraussetzungen
- Selbständige Tätigkeit als Künstler_in
- Pensionsversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
- Gewinn oder Einnahmen erreichen die jährliche Mindestgrenze oder Bonusjahre können berücksichtigt werden
- die jährliche Höchstgrenze der Gesamteinkünfte wird nicht überschritten
Wer gilt als Künstler_in?
Als Künstler_in im Sinne des KSVFG gilt, wer in den Bereichen der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder in einer der zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst
- im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit
- Werke der Kunst schafft
Der Fonds beurteilt mit Hilfe einer Kommission, ob eine künstlerische Tätigkeit im obigen Sinne vorliegt. Damit das Gutachten über die Künstlereigenschaft erstellt werden kann, sind entsprechende Unterlagen und Werkproben dem Fonds zur Verfügung zu stellen.
Mindestgrenze von Gewinn oder Einnahmen
Damit man einen Zuschuss beantragen kann, müssen der Gewinn oder zumindest die Einnahmen die Geringfügigkeitsgrenze erreichen. Für das Jahr 2018 sind das € 5.256,60. Zu den Einnahmen zählen auch Stipendien oder Preise, und auch Einnahmen aus einer künstlerischen Nebentätigkeit können zum Teil bei der Ermittlung der Mindestgrenze berücksichtigt werden.
Für Künstler mit stark schwankenden Einnahmen gibt es noch die Möglichkeit der Durchrechnung von drei Jahren.
Beispiel: | |
Einnahmen 2016 | € 1.000,00 |
Einnahmen 2017 | € 1.000,00 |
Einnahmen 2018 | € 19.000,00 |
Gesamte Einnahmen | € 21.000,00 |
Verteilt auf drei Jahre ergeben sich € 7.000,00 pro Jahr. Die jeweiligen Grenzen wurden daher in unserem Beispiel überschritten.
Für alle die jetzt noch immer nicht die Mindestgrenze erreichen, gibt es die sogenannten fünf Bonusjahre. D.h. in den ersten fünf Jahren, in denen die erforderlichen Mindesteinkünfte bzw. Mindesteinnahmen nicht vorliegen, kann der Zuschuss dennoch bezogen werden.
Einkommens-Höchstgrenze
Wollen Sie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen beantragen, dürfen die Gesamteinkünfte – also nicht nur aus der künstlerischen Tätigkeit – sondern auch aus eventuellen anderen Tätigkeiten, den Wert von € 28.473,25 (gilt für das Jahr 2018) nicht übersteigen. Dazu lohnt sich am besten ein Blick in den Einkommensteuerbescheid.
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, erhält man einen monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal € 158,- zu den Pensionsversicherungsbeiträgen.
Kommen Sie für einen Zuschuss des KSVF in Frage? Wir helfen Ihnen gerne beim Antrag. Melden Sie sich einfach bei uns!