Ja, Sie haben richtig gelesen. Ab sofort zahlt das Finanzamt – in bestimmten Fällen – automatisch Gutschriften, die sich beim Steuerausgleich ergeben, aus und das ganz ohne Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung. Möglich macht das die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung.
Aber natürlich gilt das nicht für jede_n Steuerzahler_in, denn es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die antragslose Arbeitnehmerveranlagung zum Tragen kommt. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt werden, damit Sie in den Genuss dieser Neuerung kommen:
- bis Ende Juni 2017 wurde keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 eingereicht,
- aus der Aktenlage ist ersichtlich, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen wurden
- die Veranlagung führt zu einer Steuergutschrift und
- aufgrund der Aktenlage ist nicht anzunehmen, dass auch noch Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge (Kinderfreibetrag) oder Absetzbeträge (z.B. Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag) geltend gemacht werden.
Treffen diese Voraussetzungen zu, können Sie von der automatischen Steuergutschrift profitieren. Damit das Geld auch bei Ihnen ankommt, wird die Finanzverwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2017 an all jene Steuerzahler_innen ein Schreiben verschicken, die von diesem Service profitieren werden. Damit sollen die beim Finanzamt aufliegenden Kontodaten abgestimmt werden, damit das Geld auch wirklich auf Ihrem Konto landet.
Sind Sie mit dem Ergebnis der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung nicht einverstanden, weil Sie noch zusätzliche Absetzposten geltend machen möchten, geben Sie einfach wie bisher eine Steuererklärung ab. Innerhalb von fünf Jahren (also für 2016 haben Sie bis Ende 2021 Zeit) hebt das Finanzamt die antragslose Arbeitnehmerveranlagung auf und Sie erhalten einen korrigierten Bescheid.
Pensionist_innen aufgepasst!
Pensionist_innen, die auf Grund ihrer geringen Pension keine Lohnsteuer gezahlt haben, erhalten auf Grund der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung automatisch in der zweiten Jahreshälfte 2017 einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück – maximal 110 Euro.
Dies betrifft all jene Pensionist_innen, die 2014 und 2015 keine Erklärung abgegeben haben und aus der Steuerberechnung ein Guthaben zu erwarten haben. Die Betreffenden müssen nur das Infoschreiben, das ihnen im Juli zugesendet wird, beantworten und die aktuelle Kontonummer angeben.
Freuen Sie sich, über einige Euro mehr am Konto. Der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung sei Dank.
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