Immer wieder hört man von den außergewöhnlichen Belastungen, die man in der Steuererklärung geltend machen kann. Aber was genau zählt alles zu diesem Steuerabsetzposten, was macht Aufwendungen außergewöhnlich und gibt es betragliche Grenzen?
Wir klären diese Fragen und geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Ausgaben, die zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen.
Definition – außergewöhnliche Belastungen
- Aufwendungen gelten – im Sinne des Steuerrechts – als außergewöhnlich, wenn sie höher sind als beim Großteil der Steuerpflichtigen.
- Sie müssen zwangsläufig entstehen, dh man kann sich ihnen nicht entziehen. Wenn man zum Beispiel die Kosten für die Pflege der Eltern übernimmt, obwohl diese genügend eigenes Einkommen haben, sind die Aufwendungen nicht zwangsläufig entstanden.
- Die Aufwendungen müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Deshalb gibt es zum Teil einen Selbstbehalt. Nur wenn die außergewöhnlichen Belastungen den Selbstbehalt übersteigen, wirken sie sich steuerlich aus.
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
Zu den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt zählen
- Krankheitskosten, zB Kosten für Zahnersatz, Zahnspangen, Arzthonorare, etc
- Kurkosten
- Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege oder Betreuung von Angehörigen
- Begräbniskosten bis max. € 5.000,- und nur für jenen Teil, der nicht aus dem Nachlass gedeckt ist
- Adoptionskosten und Kosten für eine künstliche Befruchtung
Oft scheitert die tatsächliche steuerliche Absetzbarkeit jedoch am sogenannten Selbstbehalt. Dieser ist abhängig vom Einkommen und oft müssen die Ausgaben leider einige tausend Euro ausmachen, damit sich die außergewöhnlichen Belastungen in Form einer Steuerersparnis bemerkbar machen. Die Höhe des Selbstbehaltes beträgt zwischen 6% und 12% des Einkommens. Je mehr Sie verdienen, desto mehr finanzielle Belastung können Sie selber tragen – meint zumindest der Fiskus – und desto höher ist der Selbstbehalt. Wenn Sie Kinder haben oder den Unterhalts-, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag geltend machen können, reduziert sich der Selbstbehalt.
Beispiel
Bei einem Jahreseinkommen von € 20.000,- beträgt der Selbstbehalt zehn Prozent. Ist man Alleinverdiener_in mit zwei Kindern reduziert sich der Selbstbehalt um drei Prozentpunkte auf 7 Prozent. Statt € 2.000,- beträgt der Selbstbehalt also nur € 1.400,-. Gibt es zB eine Zahnarztrechnung über € 3.400,- werden im Rahmen der Steuererklärung € 2.000,- (also € 3.400,- abzügl. Selbstbehalt € 1.400,-) steuermindernd berücksichtigt.
Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
Nicht für alle außergewöhnlichen Belastungen kommt ein Selbstbehalt zum Tragen. In manchen Fällen gibt es keine betragliche Begrenzung, für bestimmte Aufwendungen gilt ein pauschaler Freibetrag.
- Auswärtige Berufsausbildung von Kindern: bei Erfüllung der Voraussetzungen Pauschalbetrag von € 110,- pro angefangenem Monat der Berufsausbildung
- Kosten für das Beseitigen von Katastrophenschäden: Kosten für Aufräumungsarbeiten und die Wiederbeschaffungskosten der zerstörten notwendigen Wirtschaftsgüter, die durch Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Schneekatastrophenschäden sowie Sturmschäden entstehen
- Kosten aufgrund einer Behinderung: je nach Grad der Behinderung kann ein vorgegebener Freibetrag berücksichtigt werden. Zusätzlich können Kosten für Heilmittel und Heilbehandlungen abgesetzt werden.
Wie Sie sehen, umfassen die außergewöhnlichen Belastungen die verschiedensten Bereiche. Denken Sie also bei Ihrer Steuererklärung immer auch an die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit. Mitunter können Sie ein Menge Steuern sparen!
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